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Wohin steuert uns das Einzelhandelskonzept? 2017

Markt-09 Rathjen_breitformatDas Einzelhandelskonzept für die Stadt Fehmarn aus dem Jahr 2009 wurde im vergangenen Jahr durch die CIMA Beratung und Management GmbH aus Lübeck fortgeschrieben. Zielsetzung war es, eine aktuelle Grundlage für die strategische Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet auf Basis der aktuellen landesplanerischen Rahmenbedingungen zu haben. Hierzu wurden Daten vor Ort erhoben, Branchen- und Betriebsberichte herangezogen sowie Unternehmen besichtigt, um aktuelle kaufkraftrelevante Daten zu haben, die dann für die weitere Auswertung zur Verfügung standen.

Lenkungsgruppe

Der Fachbereich Bauen und Häfen begleitete die Entwicklung des Konzeptes und richtete hierzu eine Lenkungsgruppe ein. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe setzten sich vom Bürgermeister über Mitarbeiter des Fachbereiches Bauen und Häfen, der CIMA, Vertreter der politischen Fraktionen, der betroffenen Unternehmen und der ABA zusammen.
Im November 2016 war die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes durch die CIMA abgeschlossen und wurde zur Beratung und Genehmigung der Politik übergeben.

Bewertung: das fortgeschriebene Einzelhandelskonzept für die Stadt Fehmarn gibt der Politik für die nächsten Jahre ein ausgewogenes Instrument an die Hand, mit dem sie den Einzel- und Grenzhandel in geordneten Bahnen entwickeln könnte.

Steuerung der Sortimente

Eine Beschränkung zentrenrelevanter Randsortimente bei großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit einem nicht-zentrenrelevanten Kernsortiment wird laut Vorgaben des LEP Schleswig-Holstein auf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche empfohlen – hier würden wir uns eine Reduzierung auf 5 % wünschen, da die Flächen vor der Stadt wachsen und die der Innenstadt nicht.

Wirksamkeit

Um eine nachhaltige Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Fehmarn mittel- bis langfristig zu gewährleisten, sollte das vorgelegte Einzelhandelskonzept als ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des §1(6) Nr.11 BauGB von der Stadtvertretung beschlossen werden.
Seine rechtsverbindliche Wirkung entfaltet das Einzelhandelskonzept erst dann, wenn es in die Bauleitplanung der Stadt Fehmarn übertragen wird und die Bebauungspläne im Sinne des Einzelhandelskonzeptes angepasst werden.
Die Stadtvertretung stimmt voraussichtlich am 30. März 2017 über die Rechtsverbindlichkeit ab - wird die Rechtsverbindlichkeit abgelehnt, handelt es sich bei dem Einzelhandelskonzept um ein informelles Papier, für das viel Zeit, Manpower und Steuergeld verschwendet wurde.
Wir sind gespannt und verfolgen die weitere Entwicklung.
Andreas Joswig und Claus-Michael Rathjen - AK 3

5. Ausgabe (2017)

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